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1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf dieser Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden, oder um die Buchungsabwicklung des Freizeitbus Buchungstools zu gewährleisten.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen.
Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
2. Hosting
Externes Hosting
Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
Wir setzen folgenden Hoster ein: webgo GmbH, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Landkreis Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim
E-Mail: datenschutz@landkreis-kelheim.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Speicherdauer
Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten
Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
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Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
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Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
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Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
4. Datenerfassung auf dieser Website
Cookies
Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.
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Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.
Cookie-Einwilligung mit Borlabs Cookie
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Der Einsatz der Borlabs-Cookie-Consent-Technologie erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz von Cookies einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.
Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Buchung eines Fahrradstellplatzes über das Freizeitbus Buchungstool
Wenn Sie über das Formular einen Fahrradstellplatz im Freizeitbusnetz buchen wird ihre Buchung inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mailadresse, Buchungsdaten) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir zur Buchungsabwicklung nur an das betreffende Verkehrsunternehmen weiter. Eine darüberhinausgehende Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht ohne Ihre Einwilligung.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.
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5. Analyse-Tools und Werbung
Matomo (ehemals Piwik)
Diese Website benutzt den Open Source Webanalysedienst Matomo. Matomo verwendet Technologien, die die seitenübergreifende Wiedererkennung des Nutzers zur Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die durch Matomo erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden auf unserem Server gespeichert. Die IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert.
Mit Hilfe von Matomo sind wir in der Lage Daten über die Nutzung unserer Website durch die Websitebesucher zu erfassen und zu analysieren. Hierdurch können wir u. a. herausfinden, wann welche Seitenaufrufe getätigt wurden und aus welcher Region sie kommen. Außerdem erfassen wir verschiedene Logdateien (z. B. IP-Adresse, Referrer, verwendete Browser und Betriebssysteme) und können messen, ob unsere Websitebesucher bestimmte Aktionen durchführen (z. B. Klicks, Käufe u. Ä.).
Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
IP-Anonymisierung
Bei der Analyse mit Matomo setzen wir IP-Anonymisierung ein. Hierbei wird Ihre IP-Adresse vor der Analyse gekürzt, sodass Sie Ihnen nicht mehr eindeutig zuordenbar ist.
Hosting
Wir hosten Matomo ausschließlich auf unseren eigenen Servern, sodass alle Analysedaten bei uns verbleiben und nicht weitergegeben werden.
6. Plugins und Tools
YouTube mit erweitertem Datenschutz
Diese Website bindet Videos der YouTube ein. Betreiber der Seiten ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Dieser Modus bewirkt laut YouTube, dass YouTube keine Informationen über die Besucher auf dieser Website speichert, bevor diese sich das Video ansehen. Die Weitergabe von Daten an YouTube-Partner wird durch den erweiterten Datenschutzmodus hingegen nicht zwingend ausgeschlossen. So stellt YouTube – unabhängig davon, ob Sie sich ein Video ansehen – eine Verbindung zum Google DoubleClick-Netzwerk her.
Sobald Sie ein YouTube-Video auf dieser Website starten, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Des Weiteren kann YouTube nach Starten eines Videos verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern oder vergleichbare Wiedererkennungstechnologien (z. B. Device-Fingerprinting) einsetzen. Auf diese Weise kann YouTube Informationen über Besucher dieser Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen.
Gegebenenfalls können nach dem Start eines YouTube-Videos weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die wir keinen Einfluss haben.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
OpenStreetMap
Wir nutzen den Kartendienst von OpenStreetMap (OSM). Anbieterin ist die Open-Street-Map Foundation (OSMF), 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, United Kingdom.
Wenn Sie eine Website besuchen, auf der OpenStreetMap eingebunden ist, werden u. a. Ihre IP-Adresse und weitere Informationen über Ihr Verhalten auf dieser Website an die OSMF weitergeleitet. OpenStreetMap speichert hierzu unter Umständen Cookies in Ihrem Browser oder setzt vergleichbare Wiedererkennungstechnologien ein.
Ferner kann Ihr Standort erfasst werden, wenn Sie dies in Ihren Geräteeinstellungen – z. B. auf Ihrem Handy – zugelassen haben. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap unter folgendem Link: https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy.
Die Nutzung von OpenStreetMap erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
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Gültig ab 01.05.2023
Vorwort
1. Der Tarif enthält
a. die Beförderungsentgelte und
b. die Beförderungsbedingungen
der Freizeitbusse (Linie 6010 und Linie 6030) in den Landkreisen Regensburg, Kelheim, Neumarkt, Eichstätt und Freising für die Beförderung von Personen und Sachen.
2. Der Tarif und die dazu erscheinenden Nachträge werden ortsüblich bekannt gemacht. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen.
I Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der Tarif (Beförderungsentgelte und -bedingungen) gilt für die Beförderung von Personen und
Sachen im Omnibusverkehr der Freizeitbusse (Linie 6010 und Linie 6030) in den Landkreisen Regensburg, Kelheim, Neumarkt, Eichstätt und Freising.
§ 2 Anspruch auf Beförderung
(1) Personen haben Anspruch auf Beförderung, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben ist.
(2) Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich auch bei Mitnahme von Kindern in Kinderwagen. Eine Zurückweisung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung trifft das Fahr- oder Aufsichtspersonal.
(3) Sachen werden nur nach Maßgabe des Abschnitts III befördert.
§ 3 Tarifstruktur
(1) Die Fahrpreise ergeben sich aus der Preistafel für den Freizeitbus – Linienverkehr (Anlage 1).
(2) Es ist mindestens der Kurzstreckentarif zu bezahlen.
§ 4 Beförderungsentgelte
(1) Für die Beförderung von Personen und Sachen sind die Beförderungsentgelte/Fahrpreise nach der Preistafel für den Freizeitbus - Linienverkehre (Anlage 1) zu entrichten. Zahlungspflichtig ist der Fahrgast und/oder derjenige, auf dessen Antrag die Beförderung durchgeführt wird.
(2) Das Fahrgeld soll möglichst abgezählt entrichtet werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,-- € zu wechseln und Ein- oder Zwei-Centstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(3) Wenn der Fahrpreis nicht abgezählt entrichtet wird und das Fahrpersonal nicht wechseln kann, erhält der Fahrgast eine Empfangsbescheinigung über den zuviel entrichteten Betrag. Diesen Betrag kann er bei der ihm vom Fahr- oder Aufsichtspersonal benannten Stelle gegen Vorlage der Bescheinigung abholen; auf Antrag wird der Betrag überwiesen.
(4) Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
(5) Beanstandungen des Wechselgeldes müssen unverzüglich vorgebracht werden; das gleiche gilt für unvollständige oder unrichtige Fahrausweise.
§ 5 Reinigungskosten
Bei Verunreinigungen von Fahrzeugen, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen oder Ausstattungsgegenständen werden die in der Preistafel festgesetzten Reinigungskosten erhoben. Weitergehende Ansprüche sowie strafrechtliche Verfolgung bleiben unberührt.
II Beförderung von Personen
§ 6 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
a. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Getränke oder Mittel stehen,
b. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
c. Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
(2) Das Fahr- oder Aufsichtspersonal ist berechtigt, den Ausschluss von der Beförderung gegebenenfalls mit polizeilicher Hilfe durchzusetzen.
(3) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert. Als Aufsichtsperson gelten nur Personen, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben.
§ 7 Verhalten der Fahrgäste
(1) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, Ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Fahr- oder Aufsichtspersonals ist zu folgen.
(2) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
a. sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten,
b. die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
c. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,
d. während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
e. ein als besetztes bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
f. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
g. in Fahrzeugen zu rauchen,
h. Rundfunkempfänger, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente zu benutzen. Die Benutzung von Rundfunk- u. Tonwiedergabegeräten mit Kopfhörern ist erlaubt, sofern andere Fahrgäste dadurch nicht belästigt werden.
i. Fahrzeuge, Anlagen und Betriebseinrichtungen zu beschädigen oder zu verunreinigen.
(3) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen. Soweit für das Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese entsprechend zu benutzen. Ausnahme von Absatz (1) und (2) bedürfen der Zustimmung des Fahr- oder Aufsichtspersonals. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließen sich die Türen, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
(4) Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen.
(5) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnungen die ihm nach den Absätzen (1) bis (4) obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das Fahr- oder Aufsichtspersonal ist berechtigt, den Ausschluss von der Beförderung gegebenenfalls mit polizeilicher Hilfe durchzusetzen.
(6) Wer Sicherungseinrichtungen missbräuchlich betätigt, hat – unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren und weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche – einen Betrag von 15,-- € zu zahlen.
(7) Das Fahr- oder Aufsichtspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. Es ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben.
§ 8 Geltungsdauer der Fahrausweise
(1) Fahrscheine gelten am Lösungstag. Die Geltungsdauer endet mit Betriebsschluss am selbigen Tag.
(2) Die Geltungsdauer von Fahrausweisen darf nicht verlängert werden.
§ 9 Fahrausweise, Fahrtunterbrechung
(1) Der Fahrgast muss bei Beginn der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Der Fahrausweis ist dem Fahr- oder Aufsichtspersonal unaufgefordert vorzuzeigen und bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren. Auf Verlangen ist er dem Fahr- oder Aufsichtspersonal auszuhändigen.
(2) Verletzt der Fahrgast die Pflichten nach Absätzen (1), gilt er als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis und kann von der Beförderung ausgeschlossen werden oder ein erhöhter Fahrpreis nach § 13 gefordert werden.
(3) Fahrtunterbrechung ist nur bei Fahrten mit Tagesticket gestattet.
§ 10 Unentgeltliche Beförderung
(1) Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises, der mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss, im Nahverkehr unentgeltlich befördert.
(2) Die Begleitperson eines Schwerbehinderten wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist. Eine Wertmarke ist für die Begleitperson nicht notwendig.
Für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten ist unabhängig von der Mitfahrt einer Begleitperson eine Wertmarke im Ausweis erforderlich. Ohne diese Marke ist die Beförderung von Schwerbehinderten zahlungspflichtig, die Begleitperson wird unentgeltlich befördert.
(3) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. Bei zusätzlicher Mitnahme des Fahrrades dieses Kindes gilt § 22 Abs. 3.
(4) Polizeivollzugsbeamte werden, wenn sie Uniform des Vollzugsdienstes tragen, in den Freizeitbus - Linienverkehren unentgeltlich befördert.
§ 11 Wahlweise Gültigkeit von Fahrausweisen
(1) In den Freizeitbus-Linienverkehren gelten ausschließlich die Freizeitbus-Fahrausweise.
(2) Fahrausweise der Bahn (z.B. Bayern-Ticket) oder anderer Verkehrsverbünde werden in den Freizeitbus-Linienverkehren nicht anerkannt.
(3) Die Fahrausweise des Kanal-Altmühl-Express werden in den Freizeitbus-Linienverkehren nicht anerkannt.
§ 12 Ungültige Fahrausweise
(1) Fahrausweise, die entgegen den Bestimmungen des Tarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Fahrausweise, die
b. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können.
c. eigenmächtig geändert sind,
d. von Nichtberechtigten benutzt werden,
e. zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden,
f. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind,
§ 13 Erhöhter Fahrpreis
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
a. ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird,
b. einen ungültigen Fahrausweis verwendet,
c. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt oder
d. einen bereits gelösten Fahrausweis bei Beginn der Fahrt nicht zur Entwertung vorlegt oder nicht unverzüglich entwertet.
e. Der Fahrgast ist nicht zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die er nicht zu vertreten hat.
(2) Der erhöhte Fahrpreis beträgt 60,-- €.
§ 14 Fahrpreiserstattung
(1) Der Fahrpreis für einen verlorenen oder eingezogenen Fahrausweis wird nicht erstattet. Das gleiche gilt, wenn der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen wird.
III Beförderung von Sachen
§ 15 Anspruch auf Beförderung, Begriffsbestimmungen
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht, sofern vorab über die Webseite Freizeitbusse.de eine Reservierung erfolgte. Die Beförderung erfolgt auf den hierfür vorgesehenen Fahrradanhängern, Eine Beförderung ohne vorherige Reservierung ist möglich, sofern die Kapazität ausreicht.
(2) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen im Sinne von Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, Rollatoren, Einkaufstrolleys, Faltboote, Hunde und Kleintiere besteht nicht. Diese werden nur dann befördert, wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch sie nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Für die Beförderung von Kindern in Kinderwagen gilt § 2 Abs. (2).
(3) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere
a. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
b. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können,
c. Gegenstände, die über die Fahrzeugumgrenzung hinausragen.
(4) Das Fahr- oder Aufsichtspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Die Voraussetzungen für eine Beförderung sind im Allgemeinen nur gegeben, wenn
a. die Sachen zur Beförderung mit dem eingesetzten Fahrzeug geeignet und nach Art, Eigenschaft, Inhalt und Umfang ausreichend und sicher verpackt sind,
b. die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Fahrgäste nicht beeinträchtigt, insbesondere die Benutzung der Durchgänge sowie das Ein- und Aussteigen nicht behindert werden,
c. für eine sichere Unterbringung der Sache ohne Beeinträchtigung der Personenbeförderung ausreichend Platz verfügbar ist.
§ 16 Handgepäck, orthopädische Hilfsmittel
(1) Das Handgepäck kann aus mehreren Stücken bis zu einem Gesamtgewicht von 50 kg bestehen.
(2) Gegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Zahl ein einzelner Fahrgast nicht tragen kann oder die sich wegen ihres Umfangs zur Mitnahme nicht eignen, sind als Handgepäck nicht zugelassen.
(3) Der Fahrgast hat das Handgepäck selbst unterzubringen und zu beaufsichtigen.
(4) Zurückgelassenes Handgepäck wird als Fundsache behandelt.
(5) Ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit dies zulässt, und sonstige orthopädische Hilfsmittel eines Schwerbehinderten werden im Nah- und Fernverkehr gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert. Der Ausweis muss nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sein.
(6) Die Mitnahme von elektrisch angetriebenen Leichtfahrzeugen, sogenannten „E-Scootern“, ist ausgeschlossen.
§ 17 Fahrräder
(1) Fahrräder werden im Freizeitbus-Linienverkehr auf den hierfür vorgesehenen Fahrradanhängern befördert, solange es die Kapazität des Fahrradhängers zulässt (siehe § 15 Abs. 1).
(2) Der Fahrgast hat das Fahrrad selbst auf dem Fahrradanhänger unterzubringen.
(3) Das Beförderungsentgelt für Fahrräder im Freizeitbus-Linienverkehr ist in der Preistafel festgelegt (Anlage 1).
(4) Die Beförderung sind folgende Fahrräder ausgeschlossen:
a. Elektrofahrräder, sofern Gewicht und Abmessungen eine sichere Beförderung nicht möglich machen
b. Mountainbikes, sofern die Abmessung der Reifen eine sichere Beförderung nicht möglich machen
c. Tandems
d. Lastenräder
e. Liegeräder
(5) Nicht verschraubte Gegenstände am Fahrrad müssen vor dem Beladen entfernt werden, z.B. Kindersitz, Korb, Tasche.
§ 18 Tiere
(1) Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
(2) Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhunde) ist ausgeschlossen.
(3) Kleintiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
(4) Hunde werden unentgeltlich befördert.
§ 19 Fundsachen
(1) Fundsachen sind unverzüglich dem Fahr- oder Aufsichtspersonal abzuliefern.
(2) Verlorengegangene Gegenstände können bei den durchführenden Unternehmen zu den Bürozeiten telefonisch erfragt und ggf. abgeholt werden.
IV Tickets und Fahrpreisermäßigungen
§ 20 Kurzstreckenticket
(1) Für die Nutzung des Freizeitbusses kann für eine einfache Fahrt ein Kurzstreckenticket gelöst werden.
(2) Das Kurzstreckenticket gilt für eine einfache Fahrt über eine Entfernung von bis zu 4 Haltestellen (Beispiel siehe Anlage 1).
(3) Beim Kurzstreckenticket ist die Fahrradbeförderung auf dem hierfür vorgesehenen Fahrradanhänger nicht inklusive. Es ist bei Bedarf ein Fahrradticket zu lösen.
(4) Das Kurzstreckenticket ist ausschließlich beim Busfahrer zu lösen.
§ 21 Tagesticket
(1) Das Tagesticket gilt von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss am Lösungstag.
(2) Das Tagesticket berechtigt am Lösungstag zu beliebig vielen Fahrten auf den Freizeitbuslinien Nord, Mitte und Süd.
(3) Beim Tagesticket ist die Fahrradbeförderung auf dem hierfür vorgesehenen Fahrradanhänger immer inklusive.
(4) Folgende Tagestickets können gelöst werden:
a. Tagesticket Erwachsener gilt für 1 Erwachsenen mit und ohne Fahrrad,
b. Tagesticket Kind gilt für 1 Kind vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres mit und ohne Fahrrad,
c. Tagesticket Kind gilt für 1 Fahrrad eines Kindes bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
d. Familientagesticket gilt für 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit und ohne Fahrrad.
(5) Das Tagesticket ist ausschließlich beim Busfahrer zu lösen.
§ 22 Kinder
(1) Für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres wird der Kinder-Tarif gem. Anlage 1 angewendet.
(2) Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr erfolgt grundsätzlich gem. § 10 Abs. 3 eine unentgeltliche Beförderung.
(3) Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mit Fahrrad
1. muss bei einer Kurzstrecke eine Fahrradkarte gelöst werden,
2. muss bei Nutzung einer Familientageskarte, wenn insgesamt mehr als 3 Kinder mitfahren, aufgrund des Fahrrads eine Kindertageskarte gelöst werden.
§ 23 Altmühl-Donau-Card
Inhaber der Altmühl-Donau-Card erhalten eine Ermäßigung bei Erwerb des Freizeitbus-Tickets. Die Altmühl-Donau-Card ist hierfür dem Busfahrer vorzulegen.
§ 24 Deutschlandticket
Inhaber eines gültigen Deutschlandtickets werden kostenfrei befördert, sofern Sie das Deutschlandticket und einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen können.
V Schlussstimmungen
§ 25 Beschwerden
Beschwerden sind, abgesehen von den in § 4 Abs. (5) genannten Fällen, unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Linienbezeichnung an die RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, Niederlassung Mitte, Von-Donle-Str. 7, 93055 Regensburg oder an die RBA Regionalbus Augsburg GmbH, Carl-Benz-Ring 20, 85080 Gaimersheim zu richten, soweit sie nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt werden können.
§ 26 Haftung
(1) Die RBO GmbH bzw. RBA GmbH haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes.
(2) Für Schäden an Sachen im Sinne § 16 Abs. (1) haftet die RBO GmbH bzw. RBA GmbH gegenüber jeder beförderten Person nur bis zum Höchstbetrag von 1.000,-- €. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
§ 26 Verjährung
(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.
§ 27 Ausschluss von Ersatzansprüchen
(1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche gegenüber der RBO GmbH; insoweit übernimmt die RBO GmbH auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen.
(2) Die RBO GmbH haftet nicht für Unrichtigkeiten im Fahrplan – mit Ausnahme der Fahrplanangaben an Haltestellen – und bei Ausfall von Fahrten, deren Ursache sie nicht zu vertreten hat.
Anlage 1
Preistafel
für die Freizeitbus-Linienverkehre in den Landkreisen Regensburg, Kelheim, Neumarkt, Eichstätt, Freising und Stadt Regensburg
(Linie 6010, Linie 6030)
gültig ab 01.05.2023
Vorbemerkungen
i. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte gelten für die Freizeitbus-Linienverkehre in den Landkreisen Regensburg, Kelheim, Neumarkt, Eichstätt und Freising (Linie 6010, Linie 6030).
Inhaltsverzeichnis:
1. Ticketpreise
a. Kurzstreckenticket Erwachsener
b. Kurzstreckenticket Kind
c. Kurzstreckenticket Rad
d. Tageskarte Erwachsener
e. Tageskarte Kind
f. Tageskarte Familie
2. Verunreinigungen
3. Fahrpreisbescheinigung
1. Ticketpreise
Ticket |
Preis in Euro |
||
a. |
Kurzstreckenticket |
Erwachsener |
3,00 |
b. |
Kind |
2,00 |
|
c. |
Rad |
3,50 |
|
d. |
Tagesticket (inkl. Fahrrad) |
Erwachsener |
5,80 |
e. |
Kind |
3,50 |
|
f. |
Familie |
15,00 |
zu a. – c.:
Gem. § 20 gilt das Kurzstreckenticket für eine einfache Fahrt über eine Entfernung von bis zu 4 Haltestellen.
Beispiel:
Bei Einstieg an der Haltestelle „Dollnstein“ ist der Ausstieg möglich an den Haltestellen „Breitenfurt“, „Obereichstätt“ oder „Rebdorf“, spätestens jedoch an der Haltestelle „Eichstätt, Stadtbahnhof“.
oder
Bei Einstieg an der Haltestelle „Kelheim, Wöhrdplatz“ ist der Ausstieg möglich an den Haltestellen „Kelheim, Riedenburger Str./Abzw. Gronsd. Hang“, „Oberau, Schulerloch“ oder „Altessing, Abzw. Staatsstr.“, spätestens jedoch an der Haltestelle „Essing, alte Holzbrücke“.
2. Verunreinigungen
Bei Verunreinigungen von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen
werden die entstehenden Reinigungskosten, mindestens 20,00 €
erhoben.